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OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2007 - 18 B 150/07 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Juli 2007 - 18 B 150/07 (https://dejure.org/2007,41873)
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Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration
VwGO § 80 Abs. 5; VwVfG § 48 Abs. 1; AufenthG § 55 Abs. 3; AufenthG § 56 Abs. 1 Nr. 1; AufenthG § 84 Abs. 2 S. 1
D (A), Rücknahme, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Libanon, Türkei, Identitätstäuschung, Falschangaben, Staatsangehörigkeit, Ermessen, Aufenthaltsdauer, Erwerbstätigkeit, Ausweisung, Ermessensausweisung, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), ...
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 05.09.2006 - 1 C 20.05
Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme mit Wirkung für die …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2007 - 18 B 150/07
Insoweit hat - unter Beachtung des gerichtlichen Prüfungsrahmens, § 114 Satz 1 VwGO - nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 5. September 2006 - C 20.05 -, AuAS 2007, 3, mit weiteren Nachweisen) Folgendes zu gelten: Der nach Art. 19 Abs. 4 GG verfassungsrechtlich garantierte gerichtliche Rechtsschutz setzt voraus, dass die Behörde offenbart, von welchen Gesichtspunkten sie sich bei der Ausübung des Ermessens hat leiten lassen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2009 - 18 A 1787/06
Rechtmäßigkeit der Erteilung oder Verlängerung einer zum Ehegattennachzug …
vgl. näher BVerwG, Urteil vom 5. September 2006 - 1 C 20.05 -, NVwZ 2007, 470, mit weiteren Nachweisen, und Senatsbeschluss vom 13. Juli 2007 - 18 B 150/07 -.